Kooperationsmodelle, Links und Partner der Musikschulen/ des LVdM
Über die nachfolgende Linksammlung ist eine Vielzahl an Informationen zu möglichen Kooperationen von Musikschulen abrufbar. Die Sammlung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit: sollten die gesuchten Projekte und/oder Institutionen nicht zu finden sein, sprechen Sie uns an!
Schulen
Vorschulalter
Das Konzept KITA UND MUSIKSCHULE ermöglicht die Integration der musikalischen Bildung in den Alltag der Kindertageseinrichtung, die aktive Einbeziehung aller Kinder und ihrer Familien und eine nachhaltige gegenseitige Qualifizierung der beteiligten Professionen.
Eine Vielzahl an Informationen für diesen Bereich hält auch Lotta Donner, Referentin für elementare Musikpädagogik und Kita-Kooperationen, bereit.
Primarschulen
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist das größte kulturelle Bildungsprogramm an Grund- und Förderschulen des Landes NRW. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von Bildungspartnern in öffentlicher und privater Trägerschaft (Musikschulen und/oder Tanzinstitutionen) und den Primarschulen. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen; schwerpunktübergreifende Ansätze sind ebenfalls möglich.
JeKits - instrumente, tanzen, singen
„JEKISS – Jedem Kind seine Stimme“ aus Münster schafft ein Basisangebot, das unabhängig vom Musikunterricht täglich alle Grundschulkinder erreicht und Kinder aus unterschiedlichen Kulturen und sozialen Umfeldern zu einer homogenen Singgemeinschaft zusammenbringt.
Bärenreiter Verlag - Elementare Musikpraxis: Jekiss
Das „Monheimer Modell“, kurz „MoMo“, ist eine flächendeckende, strukturierte Kooperation der Musikschule mit allen Grund- und Förderschulen der Stadt Monheim.
Monheimer Modell - Stadt Monheim am Rhein
Im Rahmen der „SingPause“ erarbeiten die Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse zweimal wöchentlich mit Hilfe der Ward-Methode (Home | Ward-Methode | Ward Zentrum Köln e.V.) musikalische Grundkenntnisse und ein breites, internationales Liederrepertoire. Das Modell wird auch in verschiedenen Kommunen in NRW mit Erfolg praktiziert.
Sekundarschulen
An zahlreichen Standorten arbeiten Musikschule und Schule erfolgreich im Bereich des Klassenmusizierens zusammen. Die jeweiligen Strukturen sind z.T. standortunabhängig und sollten bei Interesse bei der zuständigen Musikschule bzw. Schule erfragt werden.
Weitere Informationen zu Bläser- und Streicherklassen oder Bandklassen (u.a.) zu Unterrichtsmaterialien usw. sind im Internet verfügbar.
Die Besonderheiten des Drehtürmodells und seine Bedeutung für die individuelle Begabungsförderung werden auf den Seiten des deutschen Schulportals der Robert Bosch-Stiftung erläutert:
Begabungsförderung: Das Drehtürmodell – Das Deutsche Schulportal
Weitere Zielgruppen
Erwachsene, Senioren
Das Bedürfnis nach musikalischem Tun besteht auch nach der Schule fort. Im Erwachsenenalter und insbesondere nach Beendigung der Erwerbstätigkeit gilt es, passgenaue Angebote vorzuhalten, die die Menschen ansprechen und die neben aller Fachlichkeit auch die emotionale, soziale und aktivierende Wirkung der Musik berücksichtigen. Die Arbeit der Musikschulen in den eigenen Räumen, aber auch in Alteneinrichtungen gewinnt, nicht zuletzt aufgrund der veränderten Altersstruktur innerhalb der Gesellschaft, immer mehr an Bedeutung. Im Bereich der Musikgeragogik werden Fort- und Weiterbildungen angeboten, um die Lehrkräfte auf den Unterricht vorbereiten zu können.
Der Bundesverband VdM hat auf seinen Seiten ein informatives Papier zu dieser Thematik veröffentlicht:
Hinweise zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich „Musikgeragogik“ finden sich hier:
Musik mit Menschen mit Behinderung
Eine wachsende Zahl von Musikschulen bietet Musikunterricht für Menschen mit Behinderung an. Da viele Lehrkräfte im Rahmen ihrer Ausbildung nur wenig oder gar nicht auf diese besonderen Aufgaben vorbereitet worden sind, braucht es entsprechende Nachqualifikationen. Hier kann der Lehrgang „BLIMBAM“ (Berufsbegleitender Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen“) Abhilfe schaffen, der an der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW durchgeführt wird.
Kooperationen mit anderen kommunalen Institutionen, Vereinen, Kirchen und freien Trägern
Dem Begriff der „Vielfalt“ kommt eine maßgebliche Bedeutung in der Beschreibung dessen zu, was öffentliche Musikschulen ausmacht: Musikschulen sprechen die größtmögliche Vielfalt an Zielgruppen unterschiedlichsten Alters an, sie reagieren beständig auf gesellschaftliche Veränderungen und Anforderungen und entwickeln möglichst passgenaue Angebote.
Kooperationen mit Büchereien und Volkshochschulen, mit Theatern und Profi-Orchestern, mit Vereinen, konfessionell gebundenen Institutionen und freien Trägern – das Betätigungsfeld für Musikschulen ist schier grenzenlos und kann nicht einmal annähernd auf diesen Seiten wiedergegeben werden. Bei Interesse und konkreten Nachfragen empfiehlt sich in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit der Musikschule vor Ort.
Weitere Partner des LVdM und der Musikschulen
Landesmusikakademie NRW (Heek)
Die Landesmusikakademie NRW ist ein Ort des Probens und Konzertierens, musikalischer Knotenpunkt und bedeutender Kooperationspartner. Wichtige Bereiche sind die Qualifizierung des instrumentalen und vokalen Amateur-Musizierens, musikpädagogische Fortbildungen (u.a. für das JeKits-Programm) und die Förderung musikalischer Begabungen – auch in Funktion von Trägerschaften. Nicht nur den Landesjugendensembles steht die Akademie als Arbeitsstätte zur Verfügung, auch die Ensembles von Musikschulen und Amateurmusikvereine nutzen die hervorragend ausgestatteten Räumlichkeiten gern für ihre Arbeit. Als gastfreundlicher, integrativer, inklusiver und diversitätsorientierter Ort des Lernens heißt sie alle unabhängig von Vorbildung, Herkunft, sozialem Status, Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung willkommen.
Bildungspartner NRW
Die Initiative „Bildungspartner NRW – Musikschule und Schule“ möchte die Zusammenarbeit von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen in NRW stärken. Auf den Seiten von Bildungspartner NRW sind viele Informationsmaterialien und Vorlagen zu finden u.a. eine Musterkooperationsvereinbarung.
Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW
Die “Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW” fördert den Ausbau umfassender lokaler Bildungslandschaften und hat die nachhaltige Verankerung kultureller Bildung in Kitas, Schulen, Jugendarbeit und Kultur im Blick. Es ist ihr ein zentrales Anliegen, dass den Kindern und Jugendlichen die Teilhabemöglichkeiten an Musik, Theater, Tanz, bildnerischem Gestalten, Literatur, Medien und Zirkus offenstehen. Vor diesem Hintergrund bewegen sich alle Aktivitäten im Querschnitt der Bereiche Jugend, Kultur und Schule.
Serviceagentur Ganztagsbildung NRW (SAG)
Die “Serviceagentur Ganztagsbildung NRW” (SAG NRW) leistet seit 2005 kontinuierlich fachliche Beiträge zur Unterstützung der Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und weiteren Partnern. Das Team der SAG ist multiprofessionell zusammengesetzt aus Jugendhilfe und Schule, Wissenschaft und Praxis.
QUA-LiS NRW
Die “Qualitäts- und Unterstützungs-Agentur - Landesinstitut für Schule” berät das für Schule und Bildung zuständige Ministerium und ist die vom Ministerium beauftragte zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen insbesondere zur Unterstützung der Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. QUA-LiS NRW ist ein möglicher Ansprechpartner bei Fragen rund um den Ganztag in Schulen.
Links zu weiteren Informationspapieren
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW stellt auf seinen Seiten verschiedene Papiere zur Einsicht bereit, die Relevanz für die kulturelle Bildung im schulischen Ganztag haben, so u.a. die Fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 und den Gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich.
Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW hält eine Arbeitshilfe Pädagogische Raum- und Flächengestaltung im kooperativen Ganztag bereit.
In einem Positionspapier Musisch-kulturelle Bildung im Ganztag hat der LVdM NRW die erwarteten und zum Teil vor Ort schon angedeuteten Entwicklungen dargestellt und Eckpfeiler für eine gelingende kulturelle Bildung im schulischen Ganztag formuliert.
Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesmusikrat NRW, dem Landesverband der Musikschulen in NRW, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen über Musik in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten. Der Link verweist auf die bestehende Vereinbarung von 2017, die sich mit Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Ganztag ab 26/27 in einer neuen Überarbeitung befindet.
Auf der UNESCO-Weltkonferenz im Februar 2024 ist in Abu Dhabi das UNESCO-Framework for Culture and Arts Education verabschiedet worden. Kulturelle Teilhabe auf formaler, non-formaler und informeller Ebene kann nur erreicht werden, wenn die Ressorts Bildung, Kultur, Jugend, Soziales und andere eng miteinander kooperieren. In der Zusammenarbeit im schulischen Ganztag ergeben sich im Sinne des UNESCO-Frameworks Chancen zur Verbindung von formaler und non-formaler Bildung, wenn von Anfang an Kinder und ihre Interessen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt gerückt werden.
Vor einigen Jahren bereits hat der LVdM NRW ein Mutmachpapier Musikschule und Schule erarbeitet, um Musikschulen im Bereich ihrer Kooperationsarbeit zu unterstützen. Viele Fragestellungen und Anregungen zum weiteren Nachdenken in diesem Bereich sind dort zu finden; weitere Papiere und Arbeitshilfen finden Sie im Bereich „Unterstützung durch den LVdM“.
Als Ausdruck der gemeinsam getragenen Verantwortung für die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen haben das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände 2005 vereinbart, landesweit die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen zu fördern. Die Vereinbarung wurde im Jahr 2017 überarbeitet und um eine „Agenda 2025“ ergänzt. Kommunale Bildungs- und Kultureinrichtungen und Schulen sind Bildungspartner in NRW - Gemeinsame Erklärung