Zum Hauptinhalt der Seite springen

Allgemeines zur Förderung

Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Die Projektförderung richtet sich an Projekte oder Angebote einer Musikschule, die sich an unterrepräsentierte Gruppen in den Musikschulen richten. Unterrepräsentierte Gruppen können dabei beispielsweise Menschen aus sozioökonomisch schwachen Haushalten, BiPOC (“Black, Indigenous, People of Colour”), Menschen mit Behinderungen oder auch Menschen mit Fluchterfahrungen sein. Das Ziel der Projektförderung ist die Chancengerechtigkeit und Teilhabe dieser Gruppen an den Musikschulen in NRW zu stärken und sichtbar zu machen. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden. 

 

Förderung für das Jahr 2026 

Für das Jahr 2026 stellt das Land NRW wieder Fördermittel für Projekte und Angebote zur Diversitätsentwicklung an öffentlichen Musikschulen in NRW bereit. Gefördert werden ca. 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft für zwei Jahreswochenstunden (Mini-Projekt) oder vier Jahreswochenstunden (Midi-Projekt). Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat und noch Fördermittel vorhanden sind. Bei Fragen zu Ihrem Antrag melden Sie sich gerne per E-Mail an kontakt@lvdm-nrw.de

 

Was gefördert wird 

Die Projekte sollen den Musikschulen eine Möglichkeit geben, neue Zielgruppen zu erreichen, neue Formate auszuprobieren und damit zu der diversitätsorientierten Weiterentwicklung beizutragen. Dabei sollen sich die Projekte vorrangig an Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen an Musikschulen richten. Oftmals wird dieser Prozess mit lokalen Kooperationspartnern unterstützt, um Zugangsbarrieren zu verringern. Die Projektförderung soll dazu beitragen, dass die Musikschulen die vielfältige und plurale Gesellschaft, in der wir leben, widerspiegelt. Unsere Heimat ist dort, wo die Musik ist und wir miteinander Musizieren.  

Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden: 

  • Community Music 
  • Gruppenunterricht
  • Instrumentalensemble
  • Elementare Musikpädagogik (EMP) Angebot
  • Chorangebot
  • Tanzangebot 
  • Improvisation 
  • Komposition
  • Musikproduktion 
  • Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Empowerment, Demokratiebildung, Klimakrise, Nachhaltigkeit, partizipative Prozesse) 
    Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich. 

Mini-Projekt

Mini-Projekt  

Für ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.01.2026-31.12.2026 einer Summe von 3.966 Euro

Folgende Fragen müssen für die Projektbeschreibung beantwortet werden:  

  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut? 
  • Welche Methoden werden angewandt? 
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen? 
  • Anzahl der Teilnehmenden 
  • Zeitlicher Rahmen (Regelmäßiger Unterricht oder Block-Seminar) 

 

Allgemeine Voraussetzungen 

Bei der Fördersumme handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die ca. 80% der Personalkosten in Anlehnung an TVöD 9b, Stufe 4 entspricht. Die konkrete Fördersumme hängt von dem individuellen Projektzeitraum ab und wird nach Bewilligung des Antrags vertraglich festgehalten. 

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden. 

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen. 

Midi-Projekt

Midi-Projekt  

Für ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.01.2026-31.12.2026 einer Summe von 7.894 Euro

Folgende Fragen müssen für die Projektbeschreibung beantwortet werden:  

  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut?  
  • Welche Methoden werden angewandt?  
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen?  
  • Anzahl der Teilnehmenden  
  • Zeitlicher Rahmen (Regelmäßiger Unterricht oder Block-Seminar) 

Darüber hinaus müssen für die Förderung als ein Midi-Projekt folgende Fragen beantwortet werden:  

  • Welche langfristigen Veränderungen an der Musikschule sollen mit dem Projekt herbeigeführt werden bzw. von diesem unterstützt werden? Wie sollen diese sichtbar werden?  
  • Wie berücksichtigen Sie in Ihrem Projekt rassismuskritische, diversitätssensible und antidiskriminierende Ansätze?  
  • Optional: zu welchem Thema (in Bezug auf Vielfalt und Diversität) würden Sie gerne eine Fortbildung für ihr gesamtes Kollegium durchführen? 

 

Zusätzliche Bedingung für ein Midi-Projekt: 

Die durchführende Lehrkraft verpflichtet sich im Laufe des Jahres 2026 an mindestens einer Fortbildung, die im Rahmen des Projektes Heimat: Musik des LVdM NRW angeboten wird, teilzunehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Fortbildungen finden Sie hier (Verlinkung zur Fortbildung Seite).  

 Allgemeine Voraussetzungen 

Bei der Fördersumme handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die ca. 80% der Personalkosten in Anlehnung an TVöD 9b, Stufe 4 entspricht. Die konkrete Fördersumme hängt von dem individuellen Projektzeitraum ab und wird nach Bewilligung des Antrags vertraglich festgehalten. 

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden. 

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen. 

Sonderantrag

Verwendungsnachweis